Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

Beschreibung und Nutzen:
Gemäß § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Arbeitgeber/innen entsprechend der Betriebsgröße verpflichtet, Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) zu bestellen. Für diese ist eine fachliche Ausbildung von mindestens 24 Lehreinheiten vorgeschrieben. Sie eignen sich in diesem Seminar das notwendige Wissen für die praktische Tätigkeit als SVP an und lernen die Grundbegriffe der Sicherheitstechnik kennen. Bitte beachten Sie auch die Unvereinbarkeitsbestimmungen des § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Als Sicherheitsvertrauens-person können daher nicht bestellt werden: • Der/Die Arbeitgeber/in • der/die Geschäftsführer/in bzw. ein Vorstandsmitglied einer juristischen Gesellschaft • ein gemäß § 23 Arbeitsinspektionsgesetz rechtswirksam bestellte/r verantwortliche/r Beauftragte/r.

Inhalt:
Unterstützung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bei der betrieblichen Unfallverhütung
Einhaltung der Arbeitnehmervorschriften
Betriebseinrichtungen, Betriebsmittel, Schutzvorrichtungen
Persönliche Schutzausrüstung auf ihren sicherheitstechnischen Zustand überwachen
Arbeitnehmer/innen auf mögliche Gefahren aufmerksam machen und über Schutzmaßnahmen informieren
Arbeitnehmer/innen zu unfallsicherem Arbeitsverhalten motivieren
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen zu den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen

Kosten: 350,- (75% Förderung möglich!)

Kurseinheiten: 24 Unterrichtseinheiten

Die Möglichkeit der Übernachtung im Schülerwohnheim ist gegeben.